Koblenz, 13.11.2015. Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung hin zum Führen eines Fahrtenbuchs darf nur zum 1. Januar eines Jahres oder bei unterjährigem Wechsel des Fahrzeuges erfolgen (BFH-Urteil VI R 35/12 vom 20.03.2014). Insofern lohnt sich folgende Überlegung:
Lückenlos, zeitnah und manipulationssicher:
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